Im Gegensatz zu den Rücklagen werden Rückstellungen dem Fremdkapital zugerechnet. Sie werden zweckgebunden für zukünftige Verbindlichkeiten gebildet, wobei bereits sicher ist, dass diese Verbindlichkeiten entstehen werden, auch wenn der konkrete Zeitpunkt und die Höhe noch nicht zu 100% bekannt sind. Die Rückstellung wird aufgelöst, sobald die Höhe der Verbindlichkeit bekannt wird.
Bei der Bilanzierung von Rückstellungen gibt es wesentliche Unterschiede, je nachdem ob nach HGB oder IFRS bilanziert wird.
Während nach HGB in der Bilanz sowohl Aufwands-, als auch Schuldrückstellungen bilanziert werden dürfen, sind nach IFRS nur Schuldrückstellungen erlaubt. Außerdem muss der Eintritt der Verpflichtung nach IFRS größer als 50% sein. Deshalb fällt der Ausweis von Rückstellungen nach deutschem Handelsgesetz in der Regel höher aus als nach IFRS.