Unter Revalutierung oder auch Neuvalutierung versteht man eine erneute Nutzung einer bestehenden Grundschuld zur Sicherung eines neuen Darlehens oder Kredites.
Wurde ein grundbuchlich besichertes Darlehen/Kredit ganz oder teilweise getilgt, kann der Kreditnehmer die frei gewordenen Grundschuldteile zur Revalutierung nutzen.
In diesem Fall bleibt der Grundschuldeintrag im Grundbuch bestehen und der Kreditnehmer sichert mit den freien Grundschuldteilen das neue Darlehen, dessen Höhe den freien Grundschuldteilen entspricht, ab. Der Vorteil für den Kreditnehmer ergibt sich neben der Nutzung der Sicherheit, aus der Ersparnis der Kosten für den Notar und das Grundbuchamt.