Die Abkürzung KMU steht für kleine und mittlere Unternehmen. Gem. den Richtlinien der Europäischen Kommission können Unternehmen als KMU eingestuft werden, wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 43 Mio. aufweisen.
Für die Unterscheidung zwischen Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen gelten folgende Abgrenzungen:
- Kleinstunternehmen:
- weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 2 Mio.
- kleine Unternehmen:
- weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 10 Mio.
- mittlere Unternehmen:
- weniger als 250 Mitarbeiter und entweder Jahresumsatz von höchstens EUR 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 43 Mio.
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl und der finanziellen Schwellenwerte sind eigenständige Unternehmen, Partnerunternehmen sowie verbundene Unternehmen zu unterscheiden. Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Das Antrag stellende Unternehmen erwirbt bzw. verliert den KMU-Status erst dann, wenn es in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unter- bzw. überschreitet.
Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der während eines Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden anteilig berücksichtigt, Auszubildende sind nicht mit einzurechnen.
Ein Unternehmen ist kein KMU, wenn 25% oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, ausgenommen sind bestimmte öffentliche Anteilseigner.
Viele staatliche Förderprogramme werden nur an KMUs vergeben, da diese bei ihrer wirtschaftlichen Entwicklung stärker unterstützt werden sollen. Bei größeren Unternehmen, die z. B. auch in einem Konzernverbund stehen, geht man davon aus, dass hier bereits eine stärkere wirtschaftliche Position besteht und eine Förderung somit nicht erforderlich ist.