Eine Möglichkeit der Refinanzierung für Unternehmen ist die Verbriefung (Umwandlung) von Zahlungsansprüchen (nicht-handelbare Forderungsbestände) in handelbare (fungible) Wertpapiere. Diese forderungsbesicherten Wertpapiere werden als ABS (asset-backed securities) bezeichnet.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen den beiden folgenden Transaktionsarten:
True-Sale-Transaktion
Hierbei verkauft das Unternehmen (Forderungsverkäufer oder Originator) Forderungen an eine Zweckgesellschaft (SPV = Special Purpose Vehicle), die speziell für diese Transaktion gegründet wurde und deren Aktiva aus den Eigentumsrechten an den in die Gesellschaft eingebrachten Forderungen bestehen. Der Originator erhält den Wert der verkauften Forderungen als liquide Mittel. Die Zweckgesellschaft refinanziert sich über die Wertpapiere, die am Kapitalmarkt platziert werden können.
Rechtlich sind die Forderungen von dem verkaufenden Unternehmen getrennt. Die Übertragung der Vermögenspositionen an die Zweckgemeinschaft hat unter bestimmten Voraussetzungen eine bilanzbefreiende Wirkung, insbesondere wenn diese inklusive aller Risiken aus dem Vermögen des Verkäufers ausscheiden.
Als wichtigste Voraussetzung für eine True-Sale-Transaktion gilt, dass die Forderung für einen bestimmten Zeitraum stetige Zahlungsströme gewährleistet.
Des Weiteren werden nicht einzelne Forderungen sondern Forderungsportfolios verbrieft.
Synthetische Transaktion
Eine zweite Möglichkeit besteht im schuldrechtlichen Transfer einzelner oder aller mit der Forderung zusammenhängenden Risiken gegen Zahlung einer Risikoprämie und Verbleib der Forderungen im Unternehmen. In diesem Fall hat der Transfer keinen Einfluss auf die Höhe des Forderungsbestandes der Bilanz.
ABS versus Factoring
Ein Mehrfaches des ermittelten Ausfallrisikos von Forderungen verbleibt beim ABS-Forderungsverkäufer (First-Loss-Regelung) während Forderungsausfälle beim Factoring von der Factoringgesellschaft und der Warenkreditversicherung getragen werden. Dem steht gegenüber, dass beim ABS eine Warenkreditversicherung nicht zwingend erforderlich ist.
Bei ABS-Transaktionen muss zwischen Planung und Umsetzung eine Vorlaufzeit bis zu 6 Monaten einkalkuliert werden, während die Implementierung des Factoring-Verfahrens in einem Zeitraum von 1 – 3 Monaten erfolgen kann.
ABS-Laufzeiten von 3 – 5 Jahren stehen Factoring-Standardlaufzeiten von 2 – 3 Jahren (inkl. Ankaufsverpflichtung) und automatischer Prolongation gegenüber. Der Forderungskauf kann für beide Arten 14-tägig oder wöchentlich erfolgen. Zusätzlich ist ein monatlicher Ankauf bei ABS und ein täglicher Ankauf bei Factoring möglich.
Aufgrund der Komplexität der Implementierung und Einbindung vieler Parteien (Rating-Agenturen, Kanzleien) sind ABS-Transaktionen von hohen Einmal- und laufenden Kosten gekennzeichnet, während diese Kosten beim Factoring deutlich geringer ausfallen.
Bei ABS-Transaktionen ist aufgrund der Kapitalmarktnutzung eine umfangreiche und komplexe Dokumentation durch den Kunden erforderlich, während der Aufwand für den Kunden und die Factoring-Gesellschaft wesentlich geringer ausfällt.