Ein Joint Venture bezeichnet die Kooperation von zwei oder mehreren Unternehmen, die zur Gründung eines neuen Unternehmens führt.
Die Gesellschaftsform eines Joint Ventures ist nicht gesetzlich vorgegeben. In den meisten Fällen wird eine GmbH oder eine AG gewählt.
Die Partnerunternehmen sind jeweils mit Kapital am Joint Venture beteiligt und tragen gemeinsam das finanzielle Risiko.
Sie nehmen gemeinschaftlich die Führungsposition wahr und bringen Kapital, Personal, Expertise und Produktionsmittel ein.
Die Kapitalbeteiligung der Unternehmen kann unterschiedlich hoch sein und beeinflusst in der Regel die Entscheidungsbefugnis.
Gründe für die Gründung eines Joint Ventures sind u.a. die Aufteilung des unternehmerischen Risikos oder die Nutzung der Marktkenntnis des Partnerunternehmens. Ein Joint Venture bietet die Möglichkeit, die Stärken des eigenen Unternehmens mit den Stärken des Partnerunternehmens zu ergänzen und sich so gemeinschaftlich einen Wettbewerbsvorteil zu erschaffen.
In Zeiten der Globalisierung gewinnen Joint Ventures besonders bei Unternehmen aus unterschiedlichen Staaten an Bedeutung und werden ggf. als Gründungsvoraussetzung staatlich vorgegeben.